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Affiliate-Programm Teilnahmebedingungen

Affiliate-Programm Teilnahmebedingungen

Zuletzt aktualisiert: 02.06.2025

1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

In dieser Vereinbarung haben die folgenden Begriffe die nachstehend festgelegte Bedeutung:

  • 1.1 „Affiliate“ bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die die Teilnahme am Programm beantragt hat, von Compensky zugelassen wurde und Compensky Services über den Referral Link bewirbt.

  • 1.2 „Vereinbarung“ bezeichnet diese Teilnahmebedingungen für das Affiliate-Programm zusammen mit dem Registrierungsformular, einer Annahmemitteilung, den Kampagnenbedingungen sowie sämtlichen jeweils gültigen Änderungen.

  • 1.3 „Fluggesellschaft“ bezeichnet jedes Luftfahrtunternehmen, das kommerzielle Passagierflüge durchführt, einschließlich deren Bevollmächtigten, Versicherern oder sonstigen haftbaren Parteien.

  • 1.4 „Kampagne“ bezeichnet eine konkrete Werbeinitiative innerhalb des Programms, die eigene Tracking-Parameter, Provisionsmodelle oder Werbemittel haben kann.

  • 1.5 „Kampagnenbedingungen“ bezeichnet die für eine bestimmte Kampagne geltenden Bedingungen, Provisionssätze und Voraussetzungen, wie sie im Affiliate Dashboard angezeigt oder schriftlich mitgeteilt werden.

  • 1.6 „Anspruch“ bezeichnet die von einem Passagier bei Compensky eingereichte Forderung auf Ausgleichsleistung im Zusammenhang mit einer Flugunregelmäßigkeit nach den anwendbaren Fluggastrechten.

  • 1.7 „Provision“ bezeichnet die dem Affiliate zustehende Vergütung für einen Ausgezahlten Anspruch, der ordnungsgemäß getrackt und gemäß dieser Vereinbarung dem Affiliate zugeordnet wurde.

  • 1.8 „Provisionssatz“ bezeichnet den Prozentsatz oder festen Betrag, der dem Affiliate je Ausgezahltem Anspruch zusteht, wie im Affiliate Dashboard oder in den Kampagnenbedingungen angegeben.

  • 1.9 „Ausgleichsleistung“ bezeichnet den Geldbetrag, den Compensky im Namen eines Passagiers aufgrund eines berechtigten Anspruchs von einer Fluggesellschaft oder einer sonst verantwortlichen Partei durchsetzt.

  • 1.10 „Compensky“ bezeichnet die Compensky Danışmanlık Ticaret Limited Şirketi, eine in der Türkei eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die die Website betreibt und die Services erbringt.

  • 1.11 „Compensky Content“ bezeichnet sämtliche Inhalte, Materialien, Software, Marken, Logos, Designs, Daten und sonstige Schutzrechte, die Compensky gehören oder an denen Compensky Nutzungsrechte besitzt.

  • 1.12 „Cookie Laufzeit“ bezeichnet den Zeitraum, in dem ein auf dem Endgerät eines Besuchers gesetztes Cookie für Tracking-Zwecke gültig ist. Die Standard Cookie Laufzeit ist im Affiliate Dashboard angegeben und kann je Kampagne variieren.

  • 1.13 „Mindestauszahlungsbetrag“ bezeichnet den Mindestbetrag an Provision, der erreicht sein muss, bevor eine Auszahlung erfolgt. Aktuell beträgt dieser Betrag einhundert Euro (€100) für alle Banküberweisungen, sofern im Affiliate Dashboard nichts Abweichendes angegeben ist.

  • 1.14 „Ausgezahlter Anspruch“ bezeichnet einen Anspruch, bei dem Compensky die Ausgleichsleistung erfolgreich von der Fluggesellschaft oder einer sonst verantwortlichen Partei erhalten hat, der Passagier nach Abzug der Servicegebühr von Compensky einen Auszahlungsanspruch erlangt hat und die Auszahlung abgeschlossen oder eingeleitet wurde.

  • 1.15 „Passagier“ bezeichnet eine Person, die als Fluggast unter den anwendbaren Regelungen Anspruch auf Ausgleichsleistung wegen einer Flugunregelmäßigkeit haben kann.

  • 1.16 „Programm“ bezeichnet das Compensky Partner Affiliate-Programm, das durch diese Vereinbarung geregelt wird.

  • 1.17 „Referral“ bezeichnet einen Besucher, der über den Referral Link des Affiliates auf die Website gelangt und dessen Aktivitäten durch das Tracking System erfasst werden.

  • 1.18 „Referral Link“ bezeichnet den einzigartigen Link, die Tracking-URL oder den Promo-Code, den Compensky dem Affiliate zur Erfassung von Referrals bereitstellt.

  • 1.19 „Registrierungsformular“ bezeichnet das Online-Formular bzw. den Online-Prozess, über den sich Interessenten für die Teilnahme am Programm registrieren.

  • 1.20 „Services“ bezeichnet die von Compensky für Passagiere erbrachten Dienstleistungen zur Durchsetzung von Ausgleichsleistungen, einschließlich Prüfung, Verhandlung, rechtlicher Vertretung und Einzug der Ausgleichsleistung im Namen des Passagiers.

  • 1.21 „Tracking System“ bezeichnet die technische Plattform und Verfahren, mit denen Compensky Referrals, Ansprüche und Ausgezahlte Ansprüche erfasst, überwacht und einzelnen Affiliates zuordnet.

  • 1.22 „Website“ bezeichnet die von Compensky betriebene Website unter compensky.com sowie zugehörige Subdomains oder Nachfolgedomains.

  • 1.23 „Affiliate Dashboard“ bezeichnet die Online-Oberfläche, über die Affiliates Referrals, Ansprüche und Provisionen einsehen sowie Werbemittel und Kontoinformationen abrufen können.

  • 1.24 „Affiliate Channel“ bezeichnet jede Plattform, jedes Medium oder jede Methode, die der Affiliate nutzt, um Zielgruppen zu erreichen und die Services zu bewerben, einschließlich unter anderem Websites, Blogs, Social Media Accounts, mobile Apps, E-Mail-Newsletter sowie Offline-Werbemaßnahmen.

  • 1.25 „Report“ bezeichnet die monatliche Abrechnung, die Compensky über die Affiliate-Tracking-Plattform erstellt und die die im betreffenden Monat erfassten Ausgezahlten Ansprüche sowie die hierfür an den Affiliate zu zahlende Provision zusammenfasst. Der Report wird dem Affiliate zur Abstimmung und für Auszahlungszwecke über die Plattform oder per E-Mail zur Verfügung gestellt.

2. ANTRAG UND ANNAHME

  • 2.1 Teilnahmeberechtigung: Jede natürliche Person ab 18 Jahren sowie jede ordnungsgemäß registrierte Gesellschaft oder Organisation kann sich als Affiliate bewerben. Voraussetzung ist, dass der Bewerber rechtmäßigen Zugriff auf mindestens einen Affiliate Channel hat, über den die Services beworben werden können.

  • 2.2 Bewerbungsprozess: Zur Teilnahme am Programm muss der Bewerber das Registrierungsformular vollständig ausfüllen und mit richtigen sowie vollständigen Angaben zur Person bzw. zum Unternehmen, den Tätigkeiten und den Werbekanälen absenden.

  • 2.3 Zulassung nach Ermessen: Compensky kann Bewerbungen nach eigenem Ermessen annehmen oder ablehnen, ohne Gründe angeben zu müssen. Eine Ablehnung kann insbesondere erfolgen aufgrund der Art der Website oder Kanäle, der Content-Qualität, früherer Compliance-Verstöße, Wettbewerbs- oder Interessenkonflikte oder fehlender geschäftlicher Eignung.

  • 2.4 Verifikationsanforderungen: Compensky kann von Bewerbern oder bestehenden Affiliates Identitätsnachweise, Handelsregister- bzw. Unternehmensunterlagen, Steuer-IDs, Bankverbindungen oder weitere Informationen verlangen, die zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder zur Betrugsprävention erforderlich sind.

  • 2.5 Annahmemitteilung: Bei Annahme der Bewerbung informiert Compensky den Bewerber per E-Mail oder über das Affiliate Dashboard. Mit dieser Mitteilung wird die Vereinbarung wirksam.

  • 2.6 Einschränkung mehrerer Konten: Jede Person bzw. jede Organisation darf nur ein Affiliate-Konto führen, sofern Compensky nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes gestattet. Mehrere Konten zur Umgehung von Regeln oder zur Erlangung zusätzlicher Vorteile sind strikt untersagt.

3. ART DER ZUSAMMENARBEIT

  • 3.1 Unabhängige Tätigkeit: Der Affiliate ist und bleibt selbstständig tätig. Diese Vereinbarung begründet kein Arbeitsverhältnis, keine Partnerschaft, kein Joint Venture, keine Agenturbeziehung und kein Franchise-Verhältnis zwischen Compensky und dem Affiliate.

  • 3.2 Keine Vertretungsmacht: Der Affiliate ist nicht befugt, Zusagen zu machen, Garantien abzugeben, Verträge zu schließen oder sonstige Verpflichtungen im Namen von Compensky zu begründen. Der Affiliate darf sich nicht als Mitarbeiter, Vertreter oder bevollmächtigter Repräsentant von Compensky darstellen.

  • 3.3 Eigene Mittel und Kosten: Der Affiliate trägt alle Kosten, Aufwendungen, Geräte und Ressourcen, die zur Teilnahme am Programm und zur Bewerbung der Services erforderlich sind. Compensky erstattet solche Kosten nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

  • 3.4 Kundenbeziehung: Passagiere, die über Referral Links Ansprüche einreichen, bleiben für die Leistungserbringung, rechtliche Vertretung, Datenverarbeitung und den Support Kunden von Compensky. Zwischen Affiliate und diesen Passagieren entsteht im Hinblick auf die Services kein direktes Vertragsverhältnis.

4. UMFANG DES PROGRAMMS

  • 4.1 Werbemaßnahmen: Das Programm ermöglicht dem Affiliate, die Services online und offline über Affiliate Channels zu bewerben und potenzielle Anspruchsteller mithilfe zugelassener Referral Links und Werbemittel auf die Website zu führen.

  • 4.2 Leistungsbereich: Die im Rahmen des Programms beworbenen Services unterstützen Passagiere bei Ausgleichsleistungen wegen Verspätungen, Annullierungen, Nichtbeförderung, verpassten Anschlussflügen und weiteren Störungen, die insbesondere unter die EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004, UK261, das Montrealer Übereinkommen sowie weitere anwendbare Fluggastrechte fallen.

  • 4.3 Ohne Erfolg keine Gebühr: Der Affiliate stellt das Geschäftsmodell von Compensky korrekt dar. Passagiere zahlen Gebühren nur, wenn eine Ausgleichsleistung erfolgreich durchgesetzt wird.

  • 4.4 Einhaltung von Compensky Richtlinien: Die Werbemaßnahmen des Affiliates müssen mit den jeweils aktuellen Nutzungsbedingungen, der Datenschutzerklärung sowie den Kommunikationsstandards von Compensky übereinstimmen, wie sie auf der Website veröffentlicht sind.

5. PFLICHTEN DES AFFILIATES

  • 5.1 Richtigkeit der Angaben: Der Affiliate macht bei der Registrierung vollständige und richtige Angaben und informiert Compensky unverzüglich über Änderungen der Kontaktdaten, Unternehmensstruktur, steuerlichen Situation, Bankverbindung oder sonstiger wesentlicher Informationen.

  • 5.2 Ordnungsgemäße Nutzung von Referral Links: Der Affiliate nutzt ausschließlich die von Compensky bereitgestellten oder freigegebenen Referral Links und Tracking-Mechanismen. Referral Links sind korrekt einzubinden. Tracking-Parameter dürfen nicht verändert, verschleiert oder manipuliert werden.

  • 5.3 Ehrliche und faire Bewerbung: Der Affiliate stellt die Services wahrheitsgemäß dar und macht keine falschen, irreführenden oder übertriebenen Angaben zu möglichen Ausgleichsbeträgen, Erfolgsquoten, Bearbeitungszeiten oder Erfolgsaussichten. Der Affiliate stellt klar erkennbar dar, was gesetzlich gesicherte Rechte sind und was vom Einzelfall abhängt.

  • 5.4 Gesetzeskonformität: Der Affiliate hält alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften ein, einschließlich Werberecht, Verbraucherschutz, Wettbewerbsrecht, Datenschutz, Steuerrecht sowie ggf. erforderlicher Erlaubnisse oder Registrierungen für seine Tätigkeit.

  • 5.5 Eigene Kanäle und Inhalte: Der Affiliate ist allein verantwortlich für Erstellung, Betrieb, Hosting und Moderation seiner Affiliate Channels. Inhalte müssen rechtmäßig, angemessen und respektvoll sein und dürfen keine Rechte Dritter verletzen.

  • 5.6 Kontrolle und Qualität: Der Affiliate überprüft seine Werbemittel und Kanäle regelmäßig, um die fortlaufende Einhaltung dieser Vereinbarung und der geltenden Rechtsvorschriften sicherzustellen.

  • 5.7 Zusammenarbeit: Der Affiliate unterstützt Compensky in angemessenem Umfang bei Informationsanfragen, Compliance-Prüfungen oder Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Programm.

6. VERBOTENE AKTIVITÄTEN

Der Affiliate darf keine der folgenden Handlungen vornehmen:

  • 6.1 Irreführende Werbung: Verwendung täuschender, falscher oder irreführender Aussagen, Bilder oder Methoden in Werbemitteln. Dazu zählt insbesondere das Überhöhen von Erfolgsquoten, das Garantieren konkreter Ausgleichsbeträge oder das Erzeugen unrealistischer Erwartungen.

  • 6.2 Bieten auf Markenkeywords: Das Bieten auf, Kaufen oder Verwenden des Markennamens, von Marken, Handelsnamen oder verwechselbar ähnlichen Begriffen von Compensky in bezahlter Suchmaschinenwerbung oder Paid Social (einschließlich Google Ads, Bing Ads oder Social Media Werbeplattformen) ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Compensky. Dies umfasst auch Varianten, Tippfehler und Kombinationen der Markenbegriffe von Compensky.

  • 6.3 Auftreten als Compensky: Falsche Darstellung der Beziehung zu Compensky oder Erwecken des Eindrucks, der Affiliate sei Compensky, ein offizieller Compensky Support-Kanal, ein Compensky Mitarbeiter oder ein bevollmächtigter Compensky Vertreter.

  • 6.4 Spam und unaufgeforderte Nachrichten: Versand unaufgeforderter Massen-E-Mails, unaufgeforderter Direktnachrichten, automatisierter Massennachrichten oder sonstiger Spam. Nutzung gekaufter oder gescrapter E-Mail-Listen, Kontaktlisten oder Datenbanken ohne wirksame Einwilligung.

  • 6.5 Unzulässige Domains und Inhalte: Platzierung von Referral Links auf Websites oder Kanälen mit illegalen Inhalten, Erwachsenen-Inhalten, Gewaltverherrlichung, Hassrede, Diskriminierung, Glücksspiel, illegalen Substanzen, Urheberrechtsverletzungen oder sonstigen Inhalten, die dem Ruf von Compensky schaden könnten.

  • 6.6 Nicht genehmigte Anreize: Angebot von Cashback, Rückvergütungen, Geschenkkarten, Preisen, Rabatten oder anderen finanziellen Vorteilen zur Förderung von Ansprüchen ohne vorherige schriftliche Freigabe durch Compensky. Nutzung von Coupon-Codes, Gutscheinsystemen oder Werberabatten, die nicht autorisiert sind.

  • 6.7 Betrügerische Aktivitäten: Click-Fraud, Erzeugung künstlicher Referrals, Einreichung betrügerischer Ansprüche, künstlicher Traffic, Bots oder automatisierte Systeme, Self-Referrals, Referrals von Familienangehörigen oder Mitarbeitern ohne Offenlegung sowie jede Manipulation des Tracking Systems.

  • 6.8 Cookie Stuffing und Forced Clicks: Einsatz von Cookie-Stuffing, versteckten iFrames, automatischen Weiterleitungen, erzwungenen Klicks, Pop-Unders oder jeder Methode, die Tracking-Cookies setzt oder Referrals erzeugt, ohne dass eine echte Nutzeraktion vorliegt.

  • 6.9 Missbrauch von Markenrechten: Registrierung von Domainnamen, Social Media Handles oder Firmennamen, die Marken von Compensky enthalten oder mit der Marke von Compensky verwechselt werden können.

  • 6.10 Reverse Engineering: Versuch, Quellcode oder Algorithmen der Website, des Tracking Systems oder sonstiger technischer Systeme von Compensky zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu ermitteln.

  • 6.11 Rufschädigung: Jede Handlung, die voraussichtlich den Ruf, die Reputation, den Goodwill oder Geschäftsbeziehungen von Compensky zu Passagieren, Fluggesellschaften, Partnern oder Behörden beeinträchtigen kann.

7. MARKETING- UND MARKENRICHTLINIEN

  • 7.1 Eingeschränkte Lizenz: Unter der Voraussetzung der Einhaltung dieser Vereinbarung räumt Compensky dem Affiliate eine nicht-exklusive, nicht übertragbare, jederzeit widerrufliche und gebührenfreie Lizenz ein, den Namen, Logos und freigegebene Werbemittel von Compensky ausschließlich zur Teilnahme am Programm während der Laufzeit dieser Vereinbarung zu verwenden.

  • 7.2 Freigegebene Materialien: Der Affiliate soll Werbemittel verwenden, die Compensky über das Affiliate Dashboard bereitstellt oder schriftlich freigibt. Compensky kann Markenrichtlinien, Logo-Regeln, Beispieltexte oder Kreativ-Assets zur Verfügung stellen.

  • 7.3 Wahrung der Markenintegrität: Der Affiliate darf Logos, Marken oder Branding-Materialien von Compensky nicht verändern, verfälschen oder daraus abgeleitete Werke erstellen. Solche Materialien sind klar, gut sichtbar und in einer Weise zu verwenden, die die Markenintegrität wahrt.

  • 7.4 Keine verwechselbar ähnlichen Kennzeichen: Der Affiliate darf keine Marken, Logos, Domains oder Firmennamen erstellen, verwenden oder registrieren, die der Marke von Compensky wesentlich ähneln oder damit verwechselt werden können.

  • 7.5 Einhaltung von Vorgaben: Stellt Compensky konkrete Markenrichtlinien oder Nutzungshinweise bereit, sind diese einzuhalten. Verstöße können zur Sperrung oder Kündigung führen.

  • 7.6 Freigabe für besondere Nutzungen: Jede Nutzung der Marke von Compensky in Pressemitteilungen, Media Kits, Co-Branding, groß angelegten Werbekampagnen oder Werbeformaten, die nicht ausdrücklich autorisiert sind, erfordert vorherige schriftliche Zustimmung von Compensky.

  • 7.7 Entfernung nach Beendigung: Nach Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung stellt der Affiliate die Nutzung des Namens, der Logos und Branding-Materialien von Compensky unverzüglich ein und entfernt diese Materialien innerhalb von sieben (7) Tagen aus allen Affiliate Channels.

8. TRACKING, COOKIES UND ZUORDNUNG

  • 8.1 Tracking-Mechanismus: Compensky nutzt technische Verfahren wie Cookies, Tracking-Pixel, eindeutige Identifikatoren und andere gängige Webanalyse-Technologien, um Referrals zu erfassen und Ansprüche Affiliates zuzuordnen.

  • 8.2 Cookie Laufzeit: Klickt ein Besucher auf einen Referral Link, wird ein Tracking-Cookie auf seinem Gerät gesetzt. Dieses Cookie bleibt für die Cookie Laufzeit aktiv, die 30 Tage beträgt. Ansprüche, die der Besucher innerhalb der Cookie Laufzeit einreicht, können dem Affiliate zugeordnet werden.

  • 8.3 Zuordnungslogik: Compensky verwendet Last-Click-Attribution. Klickt ein Besucher mehrere Referral Links verschiedener Affiliates, wird der Anspruch dem Affiliate zugeordnet, dessen Link innerhalb der aktiven Cookie Laufzeit zuletzt geklickt wurde. Compensky behält sich vor, falls sachlich angemessen, andere Zuordnungsmodelle zu verwenden.

  • 8.4 Bestandskunden: Hat ein Passagier die Website bereits zuvor direkt, über einen anderen Affiliate oder über eigene Marketingkanäle von Compensky besucht, kann ein späterer Anspruch möglicherweise nicht dem Affiliate zugeordnet werden, auch wenn der Passagier anschließend auf den Referral Link des Affiliates klickt. Die Zuordnungsregeln von Compensky sollen eine faire Anerkennung sicherstellen und missbräuchliche Provisionsforderungen verhindern.

  • 8.5 Technische Einschränkungen: Der Affiliate erkennt an, dass Tracking technischen Einschränkungen unterliegt, z. B. Cookie-Blockern, Browser-Einstellungen, Gerätewechseln oder Plattformbeschränkungen. Compensky haftet nicht für Tracking-Ausfälle, die hierdurch verursacht werden.

  • 8.6 Tracking-Daten sind maßgeblich: Die im Tracking System erfassten Daten und die Anzeige im Affiliate Dashboard sind für die Provisionsberechnung verbindlich, außer bei offensichtlichen technischen Fehlern. Der Affiliate kann vermutete Tracking-Fehler an Compensky melden, damit diese geprüft werden.

  • 8.7 Anforderungen an Link-Formate: Für korrektes Tracking sind Referral Links exakt in der bereitgestellten Form einzubinden, ohne Änderungen an Tracking-Parametern. Compensky ist nicht verantwortlich für Tracking-Ausfälle aufgrund fehlerhafter Einbindung oder veränderter Links.

  • 8.8 Reporting: Compensky stellt Tracking-Reports und Leistungsdaten über das Affiliate Dashboard bereit. Format, Inhalt und Häufigkeit richten sich nach den technischen Möglichkeiten von Compensky und können sich ändern.

9. PROVISIONSBERECHNUNG UND AUSZAHLUNG

9.1 Definition „Ausgezahlter Anspruch“

Ein Anspruch gilt für Provisionszwecke als Ausgezahlter Anspruch, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • 9.1.1 Der Anspruch wurde von einem Passagier eingereicht, der innerhalb der anwendbaren Cookie Laufzeit ordnungsgemäß als Referral des Affiliates getrackt wurde.

  • 9.1.2 Compensky hat die Ausgleichsleistung erfolgreich von der Fluggesellschaft oder einer sonst verantwortlichen Partei erhalten.

  • 9.1.3 Der Passagier hat die Servicebedingungen von Compensky akzeptiert und der anwendbaren Servicegebühr zugestimmt.

  • 9.1.4 Compensky hat die Auszahlung an den Passagier nach Abzug der vereinbarten Servicegebühr verarbeitet oder eingeleitet.

  • 9.1.5 Der Anspruch wurde nicht storniert, erstattet, zurückbelastet und auch nicht nachträglich als betrügerisch oder anderweitig ungültig eingestuft.

9.2 Provisionssatz
  • 9.2.1 Die Provision je Ausgezahltem Anspruch wird berechnet, indem der Provisionssatz auf die Provisionsbasis gemäß nachstehender Definition angewandt wird.

  • 9.2.2 Der Provisionssatz ist im Affiliate Dashboard, in den Kampagnenbedingungen oder in einer separaten schriftlichen Vereinbarung zwischen Compensky und dem Affiliate festgelegt. Ist kein Provisionssatz angegeben, besteht kein Provisionsanspruch.

  • 9.2.3 Compensky kann unterschiedliche Provisionssätze für verschiedene Kampagnen, Märkte, Anspruchsarten oder Aktionszeiträume anbieten.

9.3 Provisionsbasis
  • 9.3.1 Sofern in den Kampagnenbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, ist die Provisionsbasis der Bruttobetrag der Ausgleichsleistung, den Compensky von der Fluggesellschaft oder einer sonst verantwortlichen Partei im Zusammenhang mit dem Ausgezahlten Anspruch erhält.

  • 9.3.2 Folgende Beträge sind von der Provisionsbasis ausgenommen:

  • Gesetzliche Zinsen, die von Gerichten oder Schlichtungsstellen zugesprochen werden

  • Prozesskosten und Anwaltskosten, die von Gerichten zugesprochen werden

  • Erstattung von Auslagen, die Compensky getragen hat (z. B. Gerichtskosten oder Kosten externer Rechtsberater)

  • Verwaltungsgebühren oder separat berechnete Inkassokosten

  • Gewinne oder Verluste aus Währungsumrechnungen

  • Beträge, die erstattet, zurückbelastet oder von Compensky nicht tatsächlich vereinnahmt wurden

  • 9.3.3 Ändert sich die Gebührenstruktur von Compensky oder gelten für bestimmte Kampagnen andere Berechnungsmethoden, wird dies klar in den Kampagnenbedingungen kommuniziert.

9.4 Auszahlungsabwicklung
  • 9.4.1 Abrechnungszeitraum: Provisionen werden monatlich berechnet. Zum Ende jedes Kalendermonats ermittelt Compensky, welche Ansprüche in diesem Monat zu Ausgezahlten Ansprüchen wurden, und berechnet die entsprechenden Provisionsbeträge.

  • 9.4.2 Auszahlungszeitpunkt: Sofern der Mindestauszahlungsbetrag erreicht ist, veranlasst Compensky die Auszahlung der Provision innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Ende des Monats, in dem die Ausgezahlten Ansprüche angefallen sind.

  • 9.4.3 Mindestauszahlungsbetrag: Eine Auszahlung erfolgt nur, wenn die für einen Monat fällige Gesamtprovision den Mindestauszahlungsbetrag erreicht oder überschreitet. Wird der Schwellenwert nicht erreicht, wird die ausstehende Provision in den Folgemonat übertragen und kumuliert, bis der Schwellenwert erreicht ist.

  • 9.4.4 Auszahlungswährung: Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, werden alle Provisionen in Euro (EUR) berechnet und ausgezahlt. Wird eine andere Währung vereinbart, gilt der Referenzkurs der Europäischen Zentralbank am letzten Bankarbeitstag des Monats, für den die Provision berechnet wird.

  • 9.4.5 Auszahlungsmethoden: Compensky zahlt Provisionen per Banküberweisung (einschließlich SEPA-Überweisungen für Banken im EWR), internationaler Überweisung oder über andere elektronische Zahlungsdienste, soweit gegenseitig vereinbart. Der Affiliate stellt hierfür vollständige und gültige Bankdaten bzw. Zahlungsdienst-Accountdaten bereit.

  • 9.4.6 Überweisungsgebühren: Compensky trägt die Gebühr für den ausgehenden Zahlungsauftrag von der Bank von Compensky. Gebühren von Zwischenbanken, Währungsumrechnungsgebühren, Steuern oder sonstige unerwartete Transaktionskosten, die durch empfangende oder zwischengeschaltete Banken abgezogen werden, liegen nicht in der Verantwortung von Compensky und können je Zahlungsweg und Vereinbarung vom Affiliate zu tragen sein.

  • 9.4.7 Reporting: Die Provision wird monatlich zum Ende jedes Kalendermonats berechnet. Compensky berechnet die Provision in der Affiliate-Tracking-Plattform auf Basis des Gesamtwerts der im Monat erfassten Ausgezahlten Ansprüche und erstellt eine monatliche Abrechnung (der „Report“). Compensky stellt den Report dem Affiliate zeitnah über die Affiliate-Tracking-Plattform oder per E-Mail zur Verfügung. Die Parteien sind sich einig, dass der Report, sofern zwingendes Recht keine separate Steuerrechnung verlangt, als Abrechnungsdokument für den jeweiligen Monat gilt und die für diesen Monat zu zahlende Provision ausweist.

9.5 Steuern
  • 9.5.1 Steuerliche Verantwortung des Affiliates: Der Affiliate ist allein dafür verantwortlich, alle Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und sonstigen staatlichen Abgaben zu ermitteln, zu erklären und zu entrichten, die aus Provisionszahlungen entstehen oder damit zusammenhängen. Dies umfasst insbesondere Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Quellensteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge.

  • 9.5.2 Umsatzsteuer: Sofern der Affiliate umsatzsteuerlich registriert ist oder einer vergleichbaren Steuer unterliegt, verstehen sich Provisionsbeträge zuzüglich der jeweils anwendbaren Steuer. Der Affiliate ist dafür verantwortlich, die Umsatzsteuer ordnungsgemäß zu verbuchen und an die zuständigen Behörden abzuführen.

  • 9.5.3 Quellensteuer: Soweit Compensky gesetzlich verpflichtet ist, Steuern von Provisionszahlungen einzubehalten, wird der entsprechende Betrag von der Auszahlung an den Affiliate abgezogen. Compensky stellt dem Affiliate geeignete Nachweise über den Einbehalt zur Verfügung. Ein Anspruch auf zusätzliche Zahlungen wegen einbehaltener Beträge besteht nicht.

  • 9.5.4 Steuerunterlagen: Compensky kann vom Affiliate steuerliche Nachweise anfordern, darunter Ansässigkeitsbescheinigungen, Nachweise zur Umsatzsteuerregistrierung oder weitere Unterlagen, die zur Erfüllung steuerlicher Meldepflichten erforderlich sind. Der Affiliate stellt diese Unterlagen unverzüglich zur Verfügung.

9.6 Provisionsrückbelastungen und Chargebacks
  • 9.6.1 Stellt sich nach einer Provisionsauszahlung heraus, dass die zugrunde liegende Ausgleichszahlung durch Compensky erstattet wurde, von der Fluggesellschaft zurückbelastet wurde, durch Betrug erlangt wurde oder aus anderen Gründen unwirksam wird, kann Compensky die Provision vom Affiliate zurückfordern.

  • 9.6.2 Compensky kann diese Beträge durch Verrechnung mit zukünftigen Provisionszahlungen einziehen, eine direkte Rückzahlung verlangen oder, falls erforderlich, rechtliche Schritte einleiten.

  • 9.6.3 Der Affiliate verpflichtet sich, Überzahlungen oder unberechtigt ausgezahlte Provisionen nach entsprechender Mitteilung unverzüglich zu erstatten.

9.7 Doppelte Ansprüche
  • 9.7.1 Für jede einzelne Flugstörung kann nur ein bezahlter Anspruch entstehen und damit auch nur eine Provisionszahlung, unabhängig davon, wie oft ein Anspruch eingereicht oder getrackt wird.

  • 9.7.2 Reicht ein Passagier denselben Anspruch über mehrere Kanäle oder über mehrere Affiliates ein, ist nur der zuerst ordnungsgemäß getrackte und weiterbearbeitete Anspruch provisionsberechtigt.

  • 9.8.3 Ob Ansprüche doppelt sind oder auf derselben Flugstörung beruhen, entscheidet Compensky nach eigenem Ermessen.

9.8 Keine Provision für unzulässigen Traffic
  • 9.8.1 Für Referrals oder Ansprüche, die durch nach Abschnitt 6 dieser Vereinbarung untersagte Aktivitäten entstehen, besteht kein Provisionsanspruch. Dazu zählen insbesondere Self-Referrals, betrügerische Klicks, Spam oder nicht autorisiertes Bieten auf Markenkeywords.

  • 9.8.2 Compensky kann Provisionen zurückhalten, reduzieren oder zurückfordern, wenn Compensky feststellt, dass die zugehörigen Referrals gegen diese Vereinbarung verstoßen.

10. DATENSCHUTZ UND PRIVATSPHÄRE

  • 10.1 Allgemeine Compliance: Beide Parteien halten alle anwendbaren Datenschutzgesetze und Vorschriften ein, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union sowie des türkischen Datenschutzgesetzes (Kişisel Verilerin Korunması Kanunu, KVKK).

  • 10.2 Pflichten des Affiliates: Wenn der Affiliate personenbezogene Daten von Besuchern oder potenziellen Passagieren erhebt, verarbeitet oder übermittelt, muss der Affiliate

  • klare und transparente Datenschutzhinweise bereitstellen

  • erforderliche Einwilligungen einholen

  • geeignete Sicherheitsmaßnahmen umsetzen

  • Betroffenenrechte respektieren

  • personenbezogene Daten nur für rechtmäßige Zwecke verarbeiten

  • das Prinzip der Datenminimierung einhalten

  • 10.3 Datenweitergabe an Compensky: Stellt der Affiliate Compensky personenbezogene Daten zur Verfügung (z. B. Kontaktdaten potenzieller Anspruchsteller), sichert der Affiliate zu, dass hierfür eine rechtliche Grundlage besteht und die erforderlichen Hinweise erteilt wurden.

  • 10.4 Verbot sensibler Daten: Der Affiliate darf keine sensiblen personenbezogenen Daten (z. B. Gesundheitsdaten, biometrische Daten oder Daten, aus denen rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse Überzeugungen oder sexuelle Orientierung hervorgehen) erheben, verarbeiten oder an Compensky übermitteln, es sei denn, dies ist ausdrücklich autorisiert und für eine legitime Anspruchsbearbeitung notwendig

  • 10.5 Sicherheitsmaßnahmen: Der Affiliate setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ein, um personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Offenlegung zu schützen.

  • 10.6 Datenschutzerklärung von Compensky: Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Compensky richtet sich nach der Datenschutzerklärung von Compensky auf der Website. Der Affiliate sollte sich mit dieser Erklärung vertraut machen und kann Passagiere dorthin verweisen, um Informationen zur Datenverarbeitung zu erhalten.

  • 10.7 Meldung von Datenschutzvorfällen: Erlangt der Affiliate Kenntnis von einer Datenpanne, unbefugtem Zugriff oder einem Sicherheitsvorfall, der personenbezogene Daten betrifft und Compensky oder Passagiere berühren könnte, informiert der Affiliate Compensky unverzüglich.

  • 10.8 Cookies und Tracking: Der Affiliate beachtet die geltenden Vorschriften zum Einsatz von Cookies und ähnlichen Tracking-Technologien auf seinen Affiliate-Kanälen, einschließlich Cookie-Hinweisen und Einwilligungen, soweit erforderlich

11. GEISTIGES EIGENTUM

  • 11.1 Eigentum: Der Affiliate erkennt an, dass Compensky und seine Lizenzgeber alle Rechte an den Compensky Inhalten besitzen, einschließlich sämtlicher Schutzrechte. Dazu zählen insbesondere Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Logos, Domainnamen, Urheberrechte, Designs, Software, Datenbanken, proprietäre Prozesse, Know-how und vertrauliche Informationen.

  • 11.2 Eingeschränkte Lizenz: Die unter Abschnitt 7.1 gewährte Lizenz ist strikt auf die in dieser Vereinbarung genannten Zwecke beschränkt. Der Affiliate darf Compensky Inhalte nicht für andere Zwecke verwenden und nicht übertragen, unterlizenzieren oder Dritten die Nutzung gestatten.

  • 11.3 Kein Reverse Engineering: Der Affiliate darf keine Software, Algorithmen oder technischen Systeme von Compensky zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren und nicht versuchen, Quellcode abzuleiten. Der Affiliate darf keine abgeleiteten Werke auf Basis von Compensky Inhalten erstellen und keine konkurrierenden Services unter Nutzung von Informationen aus dem Programm entwickeln.

  • 11.4 Goodwill: Sämtlicher Goodwill und Ruf, der aus der Nutzung von Marken und Markenelementen von Compensky durch den Affiliate entsteht, kommt ausschließlich Compensky zugute.

  • 11.5 Affiliate-Materialien: Der Affiliate behält alle Rechte an seinen eigenen Affiliate-Kanälen, Inhalten und Schutzrechten. Der Affiliate räumt Compensky eine nicht ausschließliche Lizenz ein, den Namen, das Logo und eine Beschreibung des Affiliate-Geschäfts zur Bewerbung des Programms zu nutzen, sofern der Affiliate dem nicht schriftlich widerspricht.

  • 11.6 Hinweise auf Rechtsverletzungen: Wird dem Affiliate eine Verletzung von Schutzrechten von Compensky durch Dritte oder entsprechende Ansprüche bekannt, sollte der Affiliate Compensky umgehend informieren.

12. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

12.1 Beginn und Dauer
  • 12.1.1 Diese Vereinbarung beginnt mit dem Datum, an dem Compensky dem Affiliate die Annahme bestätigt, und läuft auf unbestimmte Zeit, bis sie von einer Partei gemäß diesem Abschnitt 12 gekündigt wird.

12.2 Kündigung durch den Affiliate
  • 12.2.1 Der Affiliate kann diese Vereinbarung jederzeit kündigen, indem er Compensky eine schriftliche Mitteilung per E-Mail an die für Programmanfragen angegebene Adresse sendet oder das Affiliate-Konto über das Affiliate-Dashboard schließt.

  • 12.2.2 Die Kündigung durch den Affiliate wird vierzehn (14) Tage nach Eingang der Kündigungsmitteilung bei Compensky wirksam, sofern Compensky nicht einem früheren Wirksamkeitsdatum zustimmt

12.3 Kündigung durch Compensky
  • 12.3.1 Compensky kann diese Vereinbarung jederzeit, mit oder ohne Angabe von Gründen, unter Einhaltung einer Frist von vierzehn (14) Tagen schriftlich kündigen.

  • 12.3.2 Compensky kann diese Vereinbarung fristlos kündigen, wenn:

  • der Affiliate gegen eine wesentliche Bestimmung dieser Vereinbarung verstößt

  • der Affiliate eine in Abschnitt 6 genannte untersagte Aktivität ausübt

  • der Affiliate gegen Abschnitt 7 (Marketing- und Markenrichtlinien) oder Abschnitt 11 (Geistiges Eigentum) verstößt

  • Compensky berechtigterweise davon ausgeht, dass der Affiliate betrügerisch handelt oder das Ansehen von Compensky schädigt

  • der Affiliate die Datenschutzanforderungen nach Abschnitt 10 nicht einhält

  • der Affiliate zahlungsunfähig wird, Insolvenz anmeldet oder vergleichbaren Verfahren unterliegt

12.4 Sperrung
  • 12.4.1 Compensky kann den Zugang des Affiliates zum Programm, zum Affiliate-Dashboard und zu den Referral Links jederzeit sperren, wenn Compensky einen Verstoß gegen diese Vereinbarung vermutet oder potenzielle Verstöße prüfen muss. Während der Sperrung entstehen keine Provisionen aus neuen Referrals.

  • 12.4.2 Ergibt die Prüfung keinen wesentlichen Verstoß, stellt Compensky den Zugang wieder her und setzt das Provisionstracking fort. Wird ein Verstoß bestätigt, kann Compensky gemäß Abschnitt 12.3 kündigen.

12.5 Folgen der Kündigung

Mit Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung aus beliebigem Grund:

  • 12.5.1 Einstellung der Bewerbung: Der Affiliate stellt alle Werbemaßnahmen im Zusammenhang mit dem Programm unverzüglich ein und darf keine neuen Referrals generieren.

  • 12.5.2 Entfernung von Links: Der Affiliate entfernt alle Referral Links innerhalb von sieben (7) Tagen aus sämtlichen Affiliate-Kanälen.

  • 12.5.3 Entfernung von Markenmaterialien: Der Affiliate entfernt innerhalb von sieben (7) Tagen alle Logos, Marken und gebrandeten Materialien von Compensky aus sämtlichen Affiliate-Kanälen und stellt jede Nutzung von Compensky Inhalten ein.

  • 12.5.4 Ende der Lizenz: Sämtliche dem Affiliate gewährten Lizenzen enden mit sofortiger Wirkung.

  • 12.5.5 Provision für vor Kündigung erfasste Ansprüche: Ansprüche, die vor dem Wirksamkeitsdatum der Kündigung ordnungsgemäß getrackt wurden und innerhalb von neunzig (90) Tagen nach dem Kündigungsdatum zu bezahlten Ansprüchen werden, können weiterhin provisionsberechtigt sein, sofern:

  • der Anspruch innerhalb der Cookie-Laufzeit vor der Kündigung generiert wurde

  • die Kündigung nicht aus wichtigem Grund erfolgte (Verstoß oder Betrug)

  • alle weiteren Provisionsvoraussetzungen erfüllt sind

  • 12.5.6 Keine Provision nach Kündigung: Referrals, die nach dem Kündigungsdatum erfolgen, oder Ansprüche, die nach dem Kündigungsdatum eingereicht werden, sind nicht provisionsberechtigt, auch wenn Tracking-Cookies noch aktiv sind

  • 12.5.7 Schlusszahlung: Compensky berechnet und zahlt die für provisionsberechtigte bezahlte Ansprüche fällige Provision gemäß Abschnitt 9, vorbehaltlich des Mindestauszahlungsbetrags sowie etwaiger Rückbelastungen oder Verrechnungen.

  • 12.5.8 Zeitpunkt der Zahlung: Eine etwaige Schlusszahlung wird innerhalb von sechzig (60) Tagen nach dem Kündigungsdatum verarbeitet, um Prüfungen zu ermöglichen und mögliche Rückbelastungen oder Chargebacks zu berücksichtigen.

  • 12.5.9 Keine Haftung wegen Kündigung: Außer bei einem wesentlichen Verstoß von Compensky haftet keine Partei der anderen für Verluste, entgangenen Gewinn oder Schäden, die aus der Beendigung dieser Vereinbarung entstehen.

  • 12.5.10 Fortgeltung: Die folgenden Bestimmungen gelten über die Beendigung hinaus fort: Abschnitt 9.6 (Steuern), 9.7 (Provisionsrückbelastungen), 10 (Datenschutz), 11 (Geistiges Eigentum), 13 (Vertraulichkeit), 14 (Haftungsbeschränkung und Freistellung), 16 (Anwendbares Recht und Gerichtsstand) sowie alle weiteren Bestimmungen, die ihrer Natur nach fortgelten sollen.

13. VERTRAULICHKEIT

  • 13.1 Definition vertraulicher Informationen: Vertrauliche Informationen sind alle nicht öffentlichen Informationen, die eine Partei der anderen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung offenlegt, einschließlich Geschäftsstrategien, Finanzinformationen, Kundendaten, Provisionsmodelle, technische Systeme, proprietäre Prozesse sowie Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder vernünftigerweise als vertraulich anzusehen sind.

  • 13.2 Pflichten: Jede Partei verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen der anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben und sie ausschließlich zur Erfüllung ihrer Pflichten aus dieser Vereinbarung zu verwenden.

  • 13.3 Ausnahmen: Diese Pflichten gelten nicht für Informationen, die:

  • ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt sind oder werden

  • der empfangenden Partei bereits rechtmäßig vor der Offenlegung vorlagen

  • von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden, ohne Nutzung der vertraulichen Informationen

  • aufgrund von Gesetz, Verordnung, gerichtlicher Anordnung oder behördlicher Anforderung offengelegt werden müssen, sofern die empfangende Partei, soweit zulässig, rechtzeitig informiert, damit die offenlegende Partei Schutzmaßnahmen prüfen kann

  • 13.4 Begrenzte Weitergabe: Eine Partei darf vertrauliche Informationen an Mitarbeiter, professionelle Berater oder Dienstleister weitergeben, sofern diese die Informationen benötigen und mindestens gleichwertig zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

  • 13.5 Dauer: Die Vertraulichkeitspflichten gelten für drei (3) Jahre nach Beendigung dieser Vereinbarung fort.

14. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG UND FREISTELLUNG

14.1 Gewährleistungsausschluss
  • 14.1.1 Das Programm, das Affiliate-Dashboard, das Tracking-System sowie alle zugehörigen Services und Materialien werden im jeweils verfügbaren Zustand bereitgestellt, ohne Zusicherungen oder Gewährleistungen, ausdrücklich oder stillschweigend.

  • 14.1.2 Soweit gesetzlich zulässig, schließt Compensky sämtliche Gewährleistungen aus, einschließlich stillschweigender Gewährleistungen der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck, der Nichtverletzung von Rechten sowie Gewährleistungen aus Geschäftsverlauf oder Handelsbrauch.

  • 14.1.3 Compensky übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Website, das Tracking-System oder das Affiliate-Dashboard ohne Unterbrechung oder Fehler laufen, dass Mängel behoben werden oder dass der Service frei von Viren oder schädlichen Bestandteilen ist.

  • 14.1.4 Compensky gibt keine Zusage zur Anzahl von Referrals, Ansprüchen, bezahlten Ansprüchen oder zur Höhe der Provisionen.

14.2 Haftungsbeschränkung
  • 14.2.1 Haftungsobergrenze: Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesamthaftung von Compensky gegenüber dem Affiliate für sämtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf die insgesamt an den Affiliate tatsächlich gezahlte Provision in den zwölf (12) Monaten vor dem Ereignis, das den Anspruch auslöst, begrenzt.

  • 14.2.2 Ausschluss indirekter Schäden: Compensky haftet in keinem Fall für indirekte, zufällige, mittelbare, besondere oder Strafschäden, einschließlich entgangener Gewinne, entgangener Geschäftschancen, Datenverlust, Verlust von Goodwill oder Betriebsunterbrechung, selbst wenn Compensky auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde

  • 14.2.3 Frist: Ansprüche aus dieser Vereinbarung müssen innerhalb von einem (1) Jahr nach Entstehen des Anspruchs geltend gemacht werden.

  • 14.2.4 Ausnahmen: Nichts in dieser Vereinbarung schließt die Haftung für Tod oder Körperverletzung aufgrund von Fahrlässigkeit, für Betrug oder arglistige Täuschung oder für sonstige Haftung aus, die nach anwendbarem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf.

14.3 Freistellung durch den Affiliate
  • 14.3.1 Der Affiliate verpflichtet sich, Compensky, seine verbundenen Unternehmen, Organe, Geschäftsführer, Mitarbeiter, Agenten und Vertreter von sämtlichen Ansprüchen, Haftungen, Schäden, Verlusten, Kosten, Aufwendungen und Gebühren (einschließlich angemessener Anwaltskosten) freizustellen und schadlos zu halten, die entstehen aus oder im Zusammenhang mit:

  • einem Verstoß des Affiliates gegen diese Vereinbarung

  • Theeiner Verletzung anwendbarer Gesetze oder Vorschriften durch den Affiliate;

  • der Verletzung von Rechten Dritter, einschließlich Schutzrechten, durch den Affiliate;

  • Inhalt, Betrieb oder Verhalten in den Affiliate-Kanälen;

  • betrügerischen, irreführenden oder rechtswidrigen Handlungen des Affiliates im Zusammenhang mit dem Programm

  • Ansprüchen von Passagieren oder Dritten im Zusammenhang mit Werbemaßnahmen des Affiliates

  • der Nichteinhaltung von Datenschutzgesetzen durch den Affiliate

  • der nicht ordnungsgemäßen steuerlichen Behandlung von Provisionszahlungen durch den Affiliate

  • 14.3.2 Compensky informiert den Affiliate zeitnah über freistellungsrelevante Ansprüche und unterstützt in angemessenem Umfang bei der Verteidigung. Compensky behält sich das Recht vor, auf eigene Kosten mit eigener Rechtsvertretung an der Verteidigung teilzunehmen.

14.4 Gegenseitige Freistellung
  • 14.4.1 Jede Partei stellt die andere Partei von Ansprüchen frei, die aus eigener Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten entstehen, soweit solche Ansprüche nicht auf Fahrlässigkeit oder Fehlverhalten der jeweils anderen Partei zurückzuführen sind.

15. HÖHERE GEWALT

  • 15.1 Keine Partei haftet für eine Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Pflichten aus dieser Vereinbarung (ausgenommen Zahlungspflichten), soweit diese durch Ereignisse verursacht wird, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betroffenen Partei liegen. Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terrorismus, innere Unruhen, Arbeitskämpfe, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Gesetzesänderungen, Stromausfälle oder Internetausfälle.

  • 15.2 Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über das Ereignis höherer Gewalt und die voraussichtliche Dauer. Die Leistungspflichten ruhen für die Dauer des Ereignisses.

  • 15.3 Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als sechzig (60) Tage an, kann jede Partei diese Vereinbarung ohne Haftung durch schriftliche Mitteilung kündigen.

16. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

  • 16.1 Anwendbares Recht: Diese Vereinbarung und alle Angelegenheiten, die sich aus ihr ergeben oder mit ihr zusammenhängen, unterliegen dem Recht der Republik Türkei unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Vorschriften.

  • 16.2 Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind die Gerichte in Istanbul, Türkei. Die Parteien unterwerfen sich unwiderruflich der Zuständigkeit dieser Gerichte.

  • 16.3 Internationale Affiliates: Den Parteien ist bewusst, dass sich Affiliates außerhalb der Türkei befinden können und weiteren Rechtsordnungen unterliegen können. Auch wenn türkisches Recht und Istanbul als Gerichtsstand gelten, werden die Parteien sich nach Kräften um eine einvernehmliche Lösung bemühen und können, sofern sinnvoll, alternative Streitbeilegungsmethoden in Betracht ziehen.

17. ÄNDERUNGEN AN VEREINBARUNG UND PROGRAMM

  • 17.1 Änderungsrecht: Compensky behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung, die Struktur des Programms, Provisionssätze, Kampagnenbedingungen oder Programmrichtlinien jederzeit zu ändern, zu ergänzen oder zu aktualisieren.

  • 17.2 Hinweis bei wesentlichen Änderungen: Bei wesentlichen Änderungen, die Vorteile für Affiliates deutlich reduzieren oder neue wesentliche Pflichten einführen, informiert Compensky mindestens dreißig (30) Tage im Voraus per E-Mail an die hinterlegte Adresse oder durch einen deutlich sichtbaren Hinweis im Affiliate-Dashboard.

  • 17.3 Hinweis bei nicht wesentlichen Änderungen: Bei nicht wesentlichen Änderungen, administrativen Updates oder Klarstellungen kann Compensky kurzfristiger informieren oder die Vereinbarung ohne Vorankündigung aktualisieren.

  • 17.4 Annahme von Änderungen: Die fortgesetzte Teilnahme am Programm nach dem Wirksamkeitsdatum einer Änderung gilt als Zustimmung zur geänderten Vereinbarung. Stimmt der Affiliate einer wesentlichen Änderung nicht zu, kann er diese Vereinbarung gemäß Abschnitt 12.2 vor Inkrafttreten kündigen.

  • 17.5 Versionierung: Aktualisierte Fassungen werden auf der Website mit einem neuen Stand-Datum veröffentlicht. Der Affiliate ist dafür verantwortlich, die Vereinbarung regelmäßig zu prüfen.

18. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  • 18.1 Gesamte Vereinbarung: Diese Vereinbarung bildet zusammen mit den Kampagnenbedingungen und den ausdrücklich einbezogenen Dokumenten die vollständige Vereinbarung der Parteien zum Vertragsgegenstand und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen Absprachen, Zusicherungen oder Vereinbarungen, schriftlich oder mündlich.

  • 18.2 Kein Verzicht: Unterlässt oder verzögert eine Partei die Ausübung eines Rechts oder Rechtsbehelfs, gilt dies nicht als Verzicht. Eine teilweise Ausübung schließt eine weitere Ausübung nicht aus.

  • 18.3 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

18.4 Abtretung
  • 18.4.1 Der Affiliate darf Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Compensky nicht abtreten, übertragen oder delegieren. Ein Verstoß hiergegen macht die Abtretung unwirksam.

  • 18.4.2 Compensky kann diese Vereinbarung sowie Rechte daraus ohne Mitteilung oder Zustimmung an verbundene Unternehmen, Tochtergesellschaften, Rechtsnachfolger oder Erwerber des Geschäfts oder der Vermögenswerte übertragen.

  • 18.5 Rangfolge der Dokumente: Bei Widersprüchen zwischen dieser Vereinbarung und Kampagnenbedingungen oder sonstigen spezifischen schriftlichen Vereinbarungen gilt folgende Rangfolge: (1) spezifische schriftliche Vereinbarungen, die von beiden Parteien unterzeichnet wurden, (2) Kampagnenbedingungen, (3) diese Teilnahmebedingungen für das Affiliate-Programm.

  • 18.6 Sprache: Diese Vereinbarung wird in englischer Sprache unterzeichnet. Sollte sie aus Gründen der Verständlichkeit in andere Sprachen übersetzt werden, ist im Falle von Abweichungen oder Unklarheiten die englische Fassung maßgebend.

18.7 Mitteilungen
  • 18.7.1 Alle Mitteilungen, Anfragen oder sonstigen Kommunikationen im Rahmen dieser Vereinbarung müssen schriftlich und in englischer Sprache erfolgen.

  • 18.7.2 Mitteilungen an den Affiliate werden an die im Registrierungsformular angegebene oder im Affiliate-Dashboard aktualisierte E-Mail-Adresse gesendet und gelten mit Versand als zugestellt.

  • 18.7.3 Mitteilungen an Compensky sind an die auf der Website oder im Affiliate-Dashboard veröffentlichte Support-E-Mail für Affiliates zu senden.

  • 18.7.4 Jede Partei kann ihre Adresse für Mitteilungen durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei ändern.

  • 18.8 Eigenständige Prüfung: Der Affiliate bestätigt, dass er die Teilnahme am Programm einschließlich der Risiken eigenständig geprüft hat und sich nicht auf Zusicherungen, Garantien oder Aussagen von Compensky verlässt, außer soweit sie ausdrücklich in dieser Vereinbarung geregelt sind.

  • 18.9 Verhältnis zu Direktmarketing: Der Affiliate versteht, dass Compensky seine Services unabhängig auch direkt an Verbraucher vermarkten kann, weitere Partnerprogramme mit abweichenden Bedingungen betreiben kann und Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen eingehen kann, die dem Affiliate ähnlich sind oder mit ihm konkurrieren. Diese Vereinbarung gewährt dem Affiliate keine Exklusivität und kein Gebietsschutz.

19. KONTAKT

Bei Fragen zum Affiliate-Programm, zu dieser Vereinbarung oder zu Ihrem Affiliate-Konto kontaktieren Sie bitte:

Compensky Danışmanlık Ticaret Limited Şirketi

ESENTEPE MAH. TALAT PAŞA CAD. NO: 5 İÇ KAPI NO: 1 ŞİŞLİ/ İSTANBUL

Website: www.compensky.com

Affiliate Support: affiliate@compensky.com

DURCH DIE BEWERBUNG FÜR DAS PROGRAMM UND DIE ANNAHME DIESER VEREINBARUNG BESTÄTIGT DER AFFILIATE, DASS ER DIESE VEREINBARUNG GELESEN, VERSTANDEN UND AKZEPTIERT HAT UND AN DIE BEDINGUNGEN GEBUNDEN IST.

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Kein Erfolg • Keine Gebühr ★★★★☆ 4.7/5 (18.000+ Bewertungen) SSL Gesichert

Bis zu 600 € Entschädigung bei verspätetem oder annulliertem Flug.