FAQ
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Häufige Fragen
Du hast Fragen? Hier findest du klare Antworten, damit du schnell weiterkommst. In unseren FAQs bekommst du verständliche Infos und praktische Hinweise, damit dein Antrag unkompliziert und stressfrei läuft.
Du brauchst trotzdem Unterstützung oder hast einen speziellen Fall? Unser Support ist für dich da. Schreib uns jederzeit, wir helfen dir gern persönlich weiter.
CompenSky hilft Reisenden dabei, Entschädigung von Fluggesellschaften zu erhalten, wenn Flüge verspätet sind, ausfallen, überbucht werden oder es zu Störungen kommt. Wir übernehmen die Kommunikation, die Unterlagen und die gesamte Abwicklung mit der Airline, damit du dich um nichts kümmern musst.
Wir unterstützen bei den häufigsten Problemen rund ums Fliegen, zum Beispiel bei Verspätungen, Flugausfällen, Überbuchungen, verpassten Anschlussflügen und Nichtbeförderung. Wenn deine Reise anders lief als geplant, prüfen wir, ob ein Anspruch auf Entschädigung besteht.
Viele Airlines machen es unnötig kompliziert und lassen sich Zeit. Mit CompenSky musst du dich nicht durch Formulare kämpfen oder endlose E-Mails schreiben. Unsere Expertinnen und Experten kümmern sich um alles und du zahlst nur, wenn wir für dich eine Entschädigung durchsetzen.
Wir können Ansprüche bei Flügen mit fast jeder Airline prüfen, unabhängig davon, ob du zu oder von den meisten Ländern unterwegs warst. Ob große Fluggesellschaft oder kleiner Anbieter, CompenSky prüft deine Anspruchsberechtigung und begleitet deinen Antrag.
CompenSky unterstützt Reisende weltweit. Egal wo du wohnst, wenn dein Flug die Voraussetzungen erfüllt, können wir dir helfen. Wenn du unsicher bist, starte einfach einen Antrag und wir sagen dir, ob ein Anspruch möglich ist.
Ja. Wenn du mit Familie oder Freunden unter derselben Buchung gereist bist, kannst du alle Passagierdaten in einem Antrag angeben. Wir setzen die Entschädigung für jede anspruchsberechtigte Person durch.
Ja, es gibt Fristen, die je nach Land und teils auch nach Fluggesellschaft unterschiedlich sind. In manchen Fällen hast du bis zu drei Jahre ab Flugdaten Zeit. Am besten reichst du deinen Antrag so früh wie möglich ein.
Ja, das kann möglich sein. In vielen Fällen besteht ein Anspruch, wenn die Airline den Ausfall kurzfristig gemeldet hat, also weniger als 14 Tage vor Abflug, und wenn der Grund im Verantwortungsbereich der Airline lag.
Die Anspruchsberechtigung hängt oft von der Airline und davon ab, wo dein Flug gestartet ist oder gelandet ist. Flüge, die in der Europäischen Union starten oder dort enden oder von einer EU-Airline durchgeführt werden, fallen häufig unter bestimmte Regeln wie die EU-Verordnung 261/2004. In anderen Ländern gelten andere Bestimmungen. Wir prüfen deine Flugdaten und bewerten deinen Anspruch nach aktueller Rechtslage und den relevanten Vorgaben.
Beides kann abgedeckt sein, je nach den geltenden Regelungen. In manchen Regionen sind auch Flüge innerhalb eines Landes entschädigungsfähig, in anderen nur internationale Strecken. Es lohnt sich in jedem Fall, deine Flugdaten einzureichen.
Meist sind Störungen durch extremes Wetter oder andere außergewöhnliche Ereignisse wie Naturkatastrophen oder Streiks der Flugsicherung nicht entschädigungsfähig, weil sie außerhalb der Kontrolle der Airline liegen. Wenn die Ursache jedoch in Bereichen liegt, die die Airline hätte vermeiden können, kann ein Anspruch bestehen. Wir prüfen jeden Fall individuell.
Ja, Kinder haben grundsätzlich die gleichen Rechte wie Erwachsene, sofern für sie ein bezahlter Sitzplatz gebucht war. Bei einem erfolgreichen Antrag wird die Entschädigung auch für die Kinder in der Buchung berücksichtigt.
Das ist möglich, besonders wenn du den Anschluss wegen einer Verspätung oder eines Ausfalls deines ersten Flugs verpasst hast und alle Teilflüge unter derselben Buchung geführt wurden. Welche Regeln gelten, hängt von Route und beteiligten Airlines ab. Wir prüfen deinen Fall und geben dir eine klare Einschätzung.
In der Regel nicht. Du kannst meist auch dann Entschädigung geltend machen, wenn du mit Vielfliegerpunkten oder Meilen bezahlt hast, solange Steuern und Gebühren gezahlt wurden und du eine bestätigte Buchung hattest. Entscheidend ist dein Passagierrecht, nicht die Zahlungsart.
Ganz einfach. Fülle unser Online-Formular mit deinen Flugdaten aus, zum Beispiel Abflug- und Zielflughafen, Flugdatum und Buchungsreferenz. Wenn du deine Bordkarte oder dein Ticket hast, hilft ein Foto-Upload, damit es schneller geht. Danach übernimmt unser Team und prüft deinen Fall.
Viele Fälle sind innerhalb weniger Wochen erledigt, die genaue Dauer hängt aber von der Airline und dem Einzelfall ab. Manche Fluggesellschaften reagieren schnell, andere brauchen länger. Wir arbeiten darauf hin, deine Entschädigung so zügig wie möglich durchzusetzen und halten dich auf dem Laufenden.
Wir prüfen deine Angaben und kontaktieren die Airline in deinem Namen. Wir kümmern uns um die Unterlagen, verhandeln und bleiben dran, bis es eine Entscheidung gibt. Falls wir noch Dokumente oder Infos von dir brauchen, melden wir uns sofort. Du kannst dich entspannen, während wir den Rest übernehmen.
Du bekommst regelmäßige Updates per E-Mail oder über dein Konto auf unserer Website. Wir informieren dich, wenn dein Antrag eingegangen ist, wenn wir die Airline kontaktieren und sobald es Neuigkeiten gibt. Du kannst dich außerdem jederzeit einloggen und den aktuellen Status prüfen.
Keine Sorge. Wir prüfen die Begründung genau und legen, wenn sinnvoll, Widerspruch ein, mit zusätzlichen Argumenten oder Nachweisen. Falls erforderlich, gehen wir auch rechtlich weiter, ohne dass dir dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Wir kämpfen für deine Rechte, bis alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind.
Ja. Wir halten dich bei allen wichtigen Schritten auf dem Laufenden, vom Eingang deines Antrags bis zur finalen Entscheidung. Wenn sich etwas ändert oder wir noch Informationen benötigen, melden wir uns sofort. Und wenn du Fragen hast, ist unser Support jederzeit für dich da.
Sie zahlen nur, wenn wir erfolgreich sind. Unsere Standardgebühr ist ein prozentualer Anteil der Entschädigung, die Sie erhalten, in der Regel 35% (inklusive MwSt.). Den Rest behalten Sie. Es gibt keine Abos und keine Kosten allein dafür, dass Sie einen Anspruch einreichen.
Nein, bei uns zahlen Sie nie im Voraus. Wir übernehmen alle Kosten für die Bearbeitung Ihres Falls vom Anfang bis zum Abschluss. Unsere Gebühr wird erst fällig, nachdem Sie Ihre Entschädigung erhalten haben.
Nein. Es gibt keine versteckten Gebühren und keine Überraschungen. Wir behalten ausschließlich den vereinbarten Prozentsatz, wenn die Auszahlung erfolgreich ist. Von Beginn an ist alles transparent.
Ja, alle Steuern (inklusive MwSt.) sind bereits in unserer Servicegebühr enthalten. Der angezeigte Prozentsatz ist genau das, was Sie zahlen. Es kommt nichts hinzu.
Nein. Wenn die Airline Ihren Anspruch ablehnt und keine Entschädigung gezahlt wird, zahlen Sie auch nichts. Für Sie ist der Service risikofrei.
Nein. Unser Prozentsatz bleibt gleich, unabhängig davon, in welchem Land Sie sind oder in welcher Währung die Entschädigung ausgezahlt wird. Sie wissen also immer, womit Sie rechnen können.
In vielen Ländern gibt es Regelungen, die Fluggäste schützen. In Europa ist die wichtigste Grundlage die EU-Verordnung 261/2004. Sie regelt, dass Sie bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entschädigung haben können. Auch in anderen Regionen, zum Beispiel im Vereinigten Königreich, in der Türkei oder in Brasilien, gibt es vergleichbare Regeln. Wir prüfen für Ihren Fall, welche Vorschriften gelten, damit Sie sich nicht mit Details beschäftigen müssen.
Nein. Sie brauchen keinen eigenen Anwalt. Unser Team arbeitet mit erfahrenen Rechtsexperten, die alles für Sie übernehmen. Die meisten Fälle lassen sich ohne rechtliche Schritte klären. Falls doch ein juristisches Vorgehen nötig wird, kümmern sich unsere Partner darum. Sie müssen sich weder mit der Airline noch mit einer Kanzlei herumschlagen.
Datenschutz hat bei uns höchste Priorität. Wir nutzen sichere Technologien, um Ihre Daten zu schützen, und geben persönliche Informationen niemals ohne Ihre Zustimmung weiter. Außerdem halten wir uns an strenge Datenschutzvorgaben wie die DSGVO, damit Ihre Daten jederzeit geschützt sind.
Wenn eine Airline nicht antwortet oder Ihren Anspruch abblockt, bleiben wir dran. Wir haken nach, nutzen offizielle Beschwerdewege und ziehen bei Bedarf rechtliche Partner hinzu, damit Ihre Rechte durchgesetzt werden. Für Sie entsteht kein zusätzlicher Aufwand. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation und alle Schritte.
In manchen Fällen ja. Die EU-Regeln gelten vor allem für Flüge nach, aus oder innerhalb Europas. Viele andere Länder haben jedoch eigene Fluggastrechte, zum Beispiel das Vereinigte Königreich, die Türkei, Brasilien oder Kanada. Sobald Sie Ihre Flugdaten einreichen, prüfen wir, welche Regelungen in Ihrem Fall gelten.
In den meisten Fällen nein. Die allermeisten Ansprüche werden direkt mit der Airline geregelt, ohne dass Sie vor Gericht müssen. Sollte ein rechtlicher Schritt erforderlich sein, übernehmen unsere Experten das für Sie. Sie werden immer informiert, und wir gehen ohne Ihre Zustimmung keine rechtlichen Schritte.
Ja. Wenn Sie die Zustimmung der betroffenen Person haben, können Sie den Anspruch in ihrem Namen einreichen. Gegebenenfalls benötigen wir Unterlagen als Nachweis, zum Beispiel eine Vollmacht oder eine Ausweiskopie. Unser Team zeigt Ihnen genau, was nötig ist und begleitet Sie Schritt für Schritt.
Kein Problem. Wenn Ihre Reise aus mehreren Flügen mit unterschiedlichen Airlines bestand, zum Beispiel bei Umsteigeverbindungen, prüfen wir die gesamte Strecke. Unsere Experten ermitteln, welche Airline verantwortlich ist, und richten den Anspruch an die richtige Stelle. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Wenn eine Airline insolvent ist, kann die Durchsetzung einer Entschädigung schwieriger sein. Trotzdem prüfen wir Ihren Fall und sagen Ihnen ehrlich, welche Möglichkeiten es noch gibt, zum Beispiel über Reiseversicherung oder Kreditkartenschutz. Wir halten Sie auf dem Laufenden und empfehlen Ihnen die sinnvollsten nächsten Schritte.
Ja. Unser Team spricht mehrere Sprachen, und auch unsere Website ist in verschiedenen Sprachen verfügbar. Wenn Sie lieber in Ihrer Sprache kommunizieren möchten, sagen Sie uns einfach Bescheid. Wir möchten, dass Sie sich gut aufgehoben fühlen.
Ja, auf jeden Fall. Auch wenn Sie schon selbst bei der Airline nachgehakt haben, können wir übernehmen. Viele Airlines lehnen Anfragen zunächst ab oder lassen sich Zeit. Wir kennen diese Situationen und setzen uns dafür ein, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht.
Ja, gerne. Wenn Sie mit Familie oder als Gruppe auf Geschäftsreise unterwegs waren, können Sie einen gemeinsamen Anspruch für alle Betroffenen einreichen. Sie geben einfach die Daten aller Reisenden an, und wir kümmern uns darum, dass alles zusammen bearbeitet wird, so einfach wie möglich.